Blick ins Archiv

Mit amtlicher Rollfeldbetretungsgenehmigung:
Helmut Schmidt und sein Flughafen

Der Ausweis mit der Nummer 1264 berechtigte Helmut Schmidt vor genau 70 Jahren als damaligen Leiter des Amtes für Verkehr in Hamburg, den Flughafen zu betreten. Eine Sondergenehmigung erlaubte ihm zudem, auf das Rollfeld zu gehen. Heute trägt der Hamburger Flughafen seinen Namen. „Hamburg Airport Helmut Schmidt“ heißt er seit dem 10. November 2016, dem ersten Todestag Schmidts.

Der Helmut Schmidt Flughafen in Hamburg. Foto: Michael Penner

Nur mit amtlichem Personalausweis

Wie oft Helmut Schmidt in seinem Leben das Rollfeld des Hamburger Flughafens betreten hat, lässt sich schwerlich ermitteln. Eine Zeitlang jedenfalls war er offiziell befugt, dies zu tun – allerdings „in Ausübung seines Dienstes unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen sowie der notwendigen Sorgfalt auf eigene Gefahr und Verantwortung.“

Es ist immer eine Freude, das Amtsdeutsch offizieller Dokumente aus dem Helmut-Schmidt-Archiv zu genießen. So auch im Falle des Flughafen-Ausweises, ausgestellt von der Flughafen-Verwaltung G.m.b.H. am 21. Oktober 1952. Gültig war das Schriftstück selbstverständlich nur „in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis“ und bis zum 31. Dezember 1952 sowie dann verlängert bis zum 31. Dezember 1953.

Alles korrekt – zumindest fast.

Ausweis No. 1264

Der Ausweis mit der „No. 1264“ genehmigte Schmidt, den Flughafen zu betreten – jedoch unter Beachtung der Anordnungen „der Flugverwaltung und Ihrer Organe“. Ja, da steht wirklich „Ihrer Organe“. Manche Rechtschreibfehler werfen ungewollt das Kopfkino an. Bestimmt ist das „i“ in weiteren Auflagen des Ausweises irgendwann kleingeschrieben worden.

Offiziell vermerkt: Der Inhaber darf das Rollfeld betreten.

Viel entscheidender aber war, dass Schmidt eben nicht nur den Flughafen, sondern auch das Rollfeld betreten durfte. Dazu nämlich berechtigte der Ausweis „in Verbindung mit einer entsprechenden Sondergenehmigung auf der Rückseite“. Und da steht es: Er darf. Natürlich etwas komplizierter ausgedrückt. Beglaubigt mit Stempel und Unterschrift.

Genehmigt für den Leiter des Amtes für Verkehr

Warum er das alles durfte? – Seit Februar 1952 war Schmidt, damals gerade 33 Jahre alt, zum Leiter des Amtes für Verkehr in Hamburg berufen worden. Den Flughafen hielt er damals bereits für äußerst wichtig in seiner Infrastrukturplanung für die Hansestadt.

Zu Ehren des ehemaligen Bundeskanzlers heißt der Flughafen heute „Hamburg Airport Helmut Schmidt“. Auf der Airport-Website heißt es dazu: „Der Staatsmann Helmut Schmidt war mit dem Hamburger Flughafen auf besondere Weise verbunden – sowohl als Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrats als auch als Nachbar aus Langenhorn.“